Zielsetzung und Aufgabe
Der Pfarrkirchenrat (PKR) ist jenes Gremium der Pfarre, das den Pfarrer in der pfarrlichen Vermögensverwaltung und in Bauangelegenheiten unterstützt.
Im Rahmen dieser Mitwirkung auf der Grundlage der diözesanen Ordnung kommt dem PKR Entscheidungsrecht zu.
Der Vorsitz im PKR kommt in der Regel dem zuständigen Pfarrer zu. Mit Zustimmung der bischöflichen Behörde kann sich der Pfarrer in der Vermögensverwaltung durch eine/n Mandatar/In unterstützen lassen bzw. den/die Mandatsnehmer/In als Vermögensverwalter einsetzen.
Der PKR ist in Angelegenheiten der Vermögensverwaltung der gesetzliche Vertreter der nachfolgenden Rechtsträger:
- der Pfarre,
- der Pfarrkirche,
- in Bauangelegenheiten der Pfarrpfründe und sonstiger Benefizien des pfarrlichen Bereiches,
- der rechtsfähigen pfarrlichen Stiftungen, soweit nicht stiftsbriefmäßig eigene Verwaltungen eingerichtet sind,
- der im Pfarrbereich gelegenen Filialkirchen, soweit nicht eigene Vertretungsorgane bestehen.
Aktuelle Projekte
- Erneuerung der Kirchenheizung (Sommer 2022)
- Außenfassade Kirche (2023)
Pfarrkirchenräte
Vorsitzender (Mandatar):
Franz Denk
Stellvertreterin:
Maria Gruber
Schriftführer:
Mag. (FH) Thomas Würzl
Waldverwalter:
Dipl.-Ing. Herbert Haneder
Weitere Mitglieder:
Moderator Aby Joseph Mannoor
Johann Simlinger
Elisabeth Wimmer